Vermieter, speziell in Großstädten und Ballungszentren, sind mit Begriffen wie “Mietpreisbremse” oder auch “Mietendeckel” oftmals vertraut – auch Mietern sind sie nicht unbekannt. Sinn und Zweck dieser liegt bereits im Namen: Die “Bremse” soll mit zu hohen Mieten eben genau das machen: sie ausbremsen. Hier erfahren Sie von Ihrem Expertenteam in Essen, wie das genau funktioniert.
Der gesetzliche Rahmen
Vorreiter der Mietpreisbremse war das Bundesland Berlin zum 31. Mai 2015, seither sind viele Kommunen, Großstädte und Länder nachgezogen. Die gesetzliche Grundlage hierfür liefert ein am 1. Juni 2015 verabschiedetes Bundesgesetz, das am 14. Februar 2020 um weitere fünf Jahre verlängert wurde – in ihrer jetzigen Form wird die Mietpreisbremse also noch mindestens bis ins Jahr 2025 Bestand haben.
Damit verwandt, aber juristisch anders behandelt ist der “Mietendeckel”, den das Land Berlin am 23. Februar 2020 beschlossen hat. Er verbindet drei Vorschriften in einem Gesetz, darunter festgelegte Mietobergrenzen bei einer Neuvermietung, das “Einfrieren” von Mieten auf dem Stand des Mietspiegels vom 18. Juni 2019 und die Gesetzeswidrigkeit von Mieten, die 20 % über der Mietobergrenze liegen – sie müssen abgesenkt werden.