Grundsätzlich steht es den Eigentümern der zuletzt genannten Immobilien frei, ob sie einen verbrauchs- oder bedarfsorientierten Energieausweis beantragen. Da die Berechnungsverfahren bei den Energieausweisen unterschiedlich sind, kommen sie auch zu unterschiedlichen Ergebnissen und haben eine andere Aussagekraft. Ein Verbrauchsausweis spiegelt den tatsächlichen Verbrauch der Bewohner wider. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass der potenzielle Käufer oder Mieter ebenso heizt. Auch der durchschnittliche Energiebedarf kann vom tatsächlichen Verhalten der Bewohner abweichen.