Nießbrauch ist ein Begriff, der im Zusammenhang mit Immobilien und Erbrecht oft fällt. Doch was verbirgt sich dahinter und was unterscheidet den Nießbrauch vom Eigentum? In diesem Blogartikel geben wir Ihnen eine Einführung in das Thema und erklären, was es damit auf sich hat.
Definition des Nießbrauchs
Der Nießbrauch ist eine in Deutschland anerkannte Rechtsform, die dem Nießbraucher die Verfügung, Nutzung und Gebrauchsrechte an dem betroffenen Gut zuspricht, ohne dass er selbst Eigentümer ist. Er kann für Immobilien oder Finanzprodukte eingesetzt werden. Sehr häufig wird der Nießbrauch bei der Übertragung von Vermögen innerhalb einer Familie angewandt, um Steuerzahlungen zu minimieren und das Eigentum behalten zu können.
Der Unterschied zwischen Nießbrauch und Eigentum
Der Nießbraucher hat ein Nutzungsrecht an einem bestimmten Gut wie beispielsweise einer Immobilie, ist aber verpflichtet, die gesetzliche Erbpacht zu bezahlen – der Gegenstand bleibt dabei im Besitz des Eigentümers. Im Vergleich dazu verfügt der Eigentümer über alle Rechte und Pflichten, die mit dem Besitz des Gegenstandes verbunden sind: Er kann ihn aber ohne Zustimmung des Nießbrauchers weder verpfänden noch verkaufen.