Beim Erhalt einer Eigenbedarfskündigung sollten Mieter keinesfalls vorschnell handeln, denn: Wer seine eigenen Rechte kennt und die Kündigung sorgfältig prüft, ist hier klar im Vorteil. Formale Anforderungen spielen dabei eine ebenso wichtige Rolle wie einzuhaltende Fristen sowie gegebenenfalls die Möglichkeit einer individuellen Härtefallregulierung. Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr.
Formalitäten und Begründung prüfen
Eine Eigenbedarfskündigung ist nur dann wirksam, wenn der Eigenbedarf detailliert und nachvollziehbar begründet wird. Der Vermieter muss also ganz konkret darlegen, für wen er die Wohnung benötigt (für sich selbst, Familienangehörige etc.) und aus welchen Gründen die Eigennutzung genau dieser Wohnung erforderlich ist, wie sich der Bedarf konkret zusammensetzt und warum etwaige Alternativen nicht infrage kommen. Pauschale Behauptungen und allgemein gehaltene Formulierungen sind nicht ausreichend.
Darüber hinaus muss eine Eigenbedarfskündigung gewisse formale Anforderungen erfüllen:
- Die Kündigung muss in Schriftform erfolgen.
- Sie muss vom Vermieter oder dessen Bevollmächtigten unterzeichnet sein.
- Die Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Sie richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses.
Es lohnt sich, die Kündigung genau zu prüfen, idealerweise mit einem Experten, der sich mit der Thematik auskennt (zum Beispiel einem Anwalt für Mietrecht oder dem Mieterverein). Häufig zeigen sich Unstimmigkeiten oder Formfehler, die eine Anfechtung der Kündigung ermöglichen.
Welche Rechte habe ich als Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung?
In den letzten Jahren hat sich die Rechtslage bei Eigenbedarfskündigungen spürbar verändert: Es gelten höhere Anforderungen an die Begründung und Dokumentation des tatsächlichen Eigenbedarfs – eine Entwicklung, die vor allem aufgrund des weit verbreiteten Mangels an Wohnraum vorangetrieben wurde.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, beispielsweise auch im Hinblick auf eine Verlängerung der Kündigungsfrist. Keinesfalls sollten Sie sich dabei unter Druck setzen lassen.
Sofern Sie nachweisen können, dass der Auszug aus Ihrer Wohnung für Sie eine unzumutbare Härte darstellen würde, können Sie gegen die Eigenbedarfskündigung Widerspruch einlegen. Möglich ist dies zum Beispiel im Krankheitsfall, bei älteren Mietern oder bei anderweitig besonders schutzbedürftigen Personen. Auch hier gilt: Nehmen Sie frühzeitig eine professionelle Beratung in Anspruch, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen, und beachten Sie dabei die geltenden Fristen.
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