Wie in ganz Nordrhein-Westfalen gibt es auch in Essen keine gesetzlich festgeschriebene “Grundausstattung”, die Vermieter ihren Mietern zur Verfügung stellen müssen. Stattdessen orientiert sich die gängige Praxis vorrangig an den landesspezifischen Vorschriften der nordrhein-westfälischen Bauordnung sowie an ergangenen Gerichtsurteilen – und diese stützen sich in vielen Fällen noch auf die Standards, die in dem bis 1985 geltenden Wohnungsbaugesetz festgehalten sind. Bestimmte Ausstattungsmerkmale gelten demnach als unabdingbar, um eine Wohnung als bewohnbar und vertragsgemäß einzustufen – welche das sind, erfahren Sie in folgendem Artikel.
Sanitäre Anlagen
Eine Mietwohnung muss über einen funktionierenden Sanitärbereich verfügen – bestehend aus einem WC, einem Waschbecken und einer Dusche oder Badewanne. Diese Einrichtungen zählen zu den Grundvoraussetzungen für die Bewohnbarkeit einer Immobilie.
Heizung und Warmwasser
In einer Mietwohnung muss eine kontinuierliche Versorgung mit Warmwasser gewährleistet sein. Darüber hinaus ist eine funktionsfähige Heizungsanlage Pflicht, um insbesondere in den Wintermonaten für eine ausreichende Beheizung der Räume sorgen zu können.
Türen und Fenster
Möchten Sie eine Wohnung vermieten, so muss diese über funktionstüchtige Fenster und Türen verfügen, die auch den geltenden Anforderungen an Sicherheit und Wärmeschutz entsprechen. Dies dient nicht zuletzt dazu, den Energieverbrauch in einem angemessenen Rahmen zu halten.
Elektrische Anschlüsse
Zu einer bewohnbaren Mietwohnung gehören funktionsfähige Stromanschlüsse sowie Einrichtungen, die einen sicheren Gebrauch der Stromanschlüsse ermöglichen – zum Beispiel Steckdosen. Auch der Zugang zu Telefon- und Internetanschlüssen sollte vorhanden sein, auch wenn hier nicht immer umfangreiche technische Anlagen vorgeschrieben sind.
Brandschutz
In Nordrhein-Westfalen sind Rauchmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, gesetzlich vorgeschrieben. Als Vermieter sind Sie für die Installation verantwortlich. Des Weiteren müssen Flucht- und Rettungswege jederzeit frei und zugänglich sein. Als Vermieter haben Sie daher das Recht, das Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus (Schuhschränke, Fahrräder etc.) zu untersagen.
Geräte zur Betriebs- und Heizkostenablesung
Um Betriebs- und Heizkosten transparent und ordnungsgemäß abrechnen zu können, muss die Wohnung über entsprechende Messgeräte verfügen, also zum Beispiel über einen Wärmezähler und einen Wasserzähler. Diese Geräte müssen fachgerecht installiert und regelmäßig gewartet werden.
Gut zu wissen: Es gibt keine Pflicht, Elemente wie eine fest eingebaute Küche bereitzustellen. Allerdings können sich Ausstattungsmerkmale dieser Art positiv auf die Nachfrage und den Mietpreis auswirken.
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