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Terrasse mit Sonnenschutz

Nutzfläche, Wohnfläche und Grundfläche einfach erklärt

Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen möchte, wird mit diversen Fachbegriffen konfrontiert. Was genau ist eigentlich die Grundfläche und wie unterscheidet sie sich von der Wohnfläche? Welche Räume gelten als Nutzfläche? Antworten liefern wir von Lindner Immobilien Ihnen nachfolgend.

 

Die Grundfläche

Die Grundfläche bezieht sich auf die gesamte bebaute Fläche eines Grundstücks. Sie umfasst somit sämtliche Flächen eines Gebäudes, einschließlich Carports, Garagen und anderer Außenanlagen – mit anderen Worten: jene Flächen, die den Boden berühren.

 

Die Nutzfläche

Unter dem Begriff Nutzfläche werden alle Räume zusammengefasst, die zu einem bestimmten Zweck genutzt werden, aber nicht zwingend bewohnt werden müssen – die Nutzfläche schließt die Wohnfläche jedoch immer mit ein. Neben den Wohnräumen zählen auch Kellerräume, Dachböden und Nebengebäude wie Garagen oder Gartenhäuser zur Nutzfläche.

Treppenhäuser, Flure außerhalb der Wohnung, Aufzüge und Eingänge zählen nicht als Nutzfläche, sondern als Verkehrsfläche. Räume mit betrieblichen Anlagen, etwa der Heizungsraum, gelten als Funktionsfläche.

 

Die Wohnfläche

Die Wohnfläche bezieht sich auf alle Räume, die zu Wohnzwecken dienen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wohnzimmer
  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Küche
  • Bad
  • Häusliches Arbeitszimmer
  • Flure innerhalb der Wohnung
  • Nebenräume innerhalb der Wohnung (Speisekammer, Abstellraum)

In Bezug auf die Wohnfläche gibt es zahlreiche Sonderregelungen, die die Berechnung kompliziert machen können. So gilt ein Wintergarten, der zu allen Seiten geschlossen ist, zu 50 Prozent als Wohnfläche, ist er beheizt, zu 100 Prozent. Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel nur zu einem bestimmten Prozentsatz angerechnet.

Bei Treppen kommt es auf die Treppenhöhe an: Treppen mit mehr als drei Stufen zählen nicht zur Wohnfläche, solche mit weniger als drei Stufen jedoch schon. Und auch bei Dachgeschosswohnungen ist die Wohnflächenberechnung alles andere als einfach, denn hier zählen nur Bereiche mit mehr als zwei Metern Raumhöhe vollständig zur Wohnfläche.

Und was ist mit Dachböden und Kellerräumen? Hier spielt der Immobilientyp eine Rolle: In Ein- und Zweifamilienhäusern sowie im Wohneigentum gehören sie zur Wohnfläche dazu, in Mietshäusern werden sie separat gezählt.

 

Experte für die Wohnflächenberechnung gesucht? Kontaktieren Sie uns!

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