

Der Alleinauftrag: Was er ist und warum er sich lohnt
Der Makleralleinauftrag entstammt dem deutschen Maklerrecht und bezeichnet eine exklusive Vertragsbeziehung zwischen uns als Makler und Ihnen als Auftraggeber. Vereinfacht ausgedrückt, räumen Sie mit einem Alleinauftrag einem Immobilienmakler, und zwar wirklich nur einem, das Recht über das Vermakeln der Immobilie ein.
Unterscheidung zu anderen Maklerverträgen
Relevant ist die Unterscheidung insbesondere für Eigentümer, die planen, die eigene Immobilie in Essen, Mülheim und der Umgebung zu verkaufen, wobei das Gesetz bundesweit gilt. Dabei wird zwischen insgesamt drei Möglichkeiten unterschieden, wovon der Alleinauftrag eine ist.
Der “einfache Maklerauftrag” heißt manchmal auch “Allgemeinauftrag” und ist eine besonders unverbindliche Lösung. Der Eigentümer der Immobilie erhält sich damit die Option, die Vermarktung der Immobilie in mehrere Hände zu legen, also unterschiedliche Makler damit zu beauftragen. Mehrkosten entstehen dem Eigentümer so nicht, der Makler ist aber auch nicht verpflichtet, die Immobilie aktiv zu vermarkten. Spätestens seit dem neuen Gesetz zur Provisionsteilung ist diese Form des Maklerauftrags eher unüblich und in vielen Fällen auch gar nicht mehr umsetzbar.
Bei einem Alleinauftrag beauftragt der Eigentümer nur einen einzigen Immobilienmakler, dafür wird ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt. Dieser enthält normalerweise eine klar benannte Laufzeit, zum Beispiel von drei bis neun Monaten. Die Provisionshöhe wird darin ebenso festgehalten wie ein Mindestmaß an vermarktenden Aktivitäten. Der Eigentümer hat weiterhin das Recht, die Immobilie in Eigenregie zu verkaufen, wenn er selbst einen Käufer findet. Dann erhält der Makler auch keine Provision. Für den Makler unter Umständen eine unbefriedigende Lösung, denn auch bei dieser Variante kann es schnell zu Unstimmigkeiten über Provisionsansprüche kommen.
Eine weitere Abwandlung davon ist der sogenannte “qualifizierte Alleinauftrag”. Das ist ein Exklusivvertrag, der individuell ausgehandelt wird. Nun obliegt das Recht, die Immobilie zu verkaufen, exklusiv dem Makler. Findet der Eigentümer zufällig einen Kaufinteressenten, darf er sie nicht selbst verkaufen, sondern muss den Interessenten an den Makler weiterleiten. Dem Makler ist die Provision damit sicher, sofern der Verkauf innerhalb des vertraglich vereinbarten Zeitfensters gelingt.

Warum lohnt sich für Eigentümer ein Alleinauftrag?
Die Immobilienvermarktung ist ein vielseitiges, forderndes Handwerk. Mit einem Alleinauftrag können Sie sich sicher sein, dass der Makler sein Bestes geben wird, um die Immobilie für Sie zu verkaufen – denn nur dann gibt es eine Provision. Ohne Alleinauftrag muss der Makler sie nicht vermarkten, was auch schlüssig ist, denn in der Zeit könnte sie ja vom Eigentümer oder einem anderen Makler verkauft werden, wodurch alle anderen beauftragten Makler dann leer ausgehen.
Mit einem (qualifizierten) Alleinauftrag sichern Sie Ihrer Immobilie und dem eigenen Verkaufsvorhaben also die größtmögliche Aufmerksamkeit des Maklers. Das bedeutet im Umkehrschluss ebenso, dass die Vermarktung und Interessentenansprache professionell, umfassend und zielführend erfolgt.
Der Makler weiß bei einem Alleinauftrag, dass er seine verdiente Provision erhält, wenn er verkauft. Aus unserer Sicht eine Notwendigkeit, um uns mit vollem Einsatz für den Verkauf Ihrer Immobilie einzusetzen. Aus diesem Grund arbeiten wir fast ausschließlich mit qualifizierten Alleinaufträgen. Unsere hohe Abschlussquote gibt uns Recht.
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