Gesetzliche Grundausstattung: Das müssen Sie als Vermieter zur Verfügung stellen
Wie in ganz Nordrhein-Westfalen gibt es auch in Essen keine gesetzlich festgeschriebene “Grundausstattung”, die Vermieter ihren Mietern zur Verfügung stellen müssen. Bestimmte Ausstattungsmerkmale gelten demnach als unabdingbar, um eine Wohnung als bewohnbar und vertragsgemäß einzustufen – welche das sind, erfahren Sie in folgendem Artikel.
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