Beim gemeinsamen Immobilienkauf als unverheiratetes Paar stehen nicht nur finanzielle, sondern vor allem rechtliche und vertragliche Fragen im Vordergrund. Um späteren Streitigkeiten und Unsicherheiten vorzubeugen, müssen alle Modalitäten individuell geregelt werden.
Eigentumsverhältnisse im Grundbuch
Das Eigentum an einer Immobilie wird in Deutschland allein durch den Eintrag im Grundbuch bestimmt. Wird also nur ein Partner als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen, erhält er dadurch auch die alleinigen Rechte – und zwar unabhängig davon, welche Summe der andere zum Kaufpreis beigetragen hat. Daher ist es ratsam, dass beide Partner ins Grundbuch aufgenommen werden, wobei es auch möglich ist, die Eigentumsanteile entsprechend der eingebrachten Summen festzulegen (50:50 oder beispielsweise auch 70:30).
Klare vertragliche Regelungen
Detaillierte vertragliche Vereinbarungen sind für unverheiratete Paare besonders wichtig. Beispielsweise kann ein Partnerschaft- oder Gesellschaftsvertrag die folgenden Punkte regeln:
- Wer bringt wie viel Eigenkapital ein?
- Wer übernimmt welche Raten im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen?
- Mit welchen Anteilen sind beide Partner an der Immobilie beteiligt?
- Was soll im Fall einer Trennung mit der Immobilie geschehen: Übernimmt einer der Partner den gesamten Besitz oder soll die Immobilie verkauft und der Erlös aufgeteilt werden?
Erfahrungsgemäß gilt: Je detaillierter die Regelungen sind, desto geringer ist das Risiko, dass es bei einer Trennung zu Streitigkeiten rund um die Immobilie kommt.
Finanzierungsfragen
Ein weiterer wichtiger Aspekt beim gemeinsamen Immobilienverkauf eines unverheirateten Paares betrifft die Finanzierung. Beide Partner sollten im Kreditvertrag stehen, um im Streitfall finanziell abgesichert zu sein.
Außerdem sollte der Finanzierungsplan Regelungen dazu enthalten, wie im Fall eines Zahlungsausfalls oder bei unvorhergesehenen Kosten verfahren werden soll – etwa durch eine gemeinsame Rücklage oder spezielle Versicherungen (Restschuldversicherung, Risikolebensversicherungen).
Steuerliche Besonderheiten
Beim Immobilienkauf fällt eine Grunderwerbsteuer an. Dabei kann es sich anbieten, diese Ausgaben steuerlich direkt dem jeweiligen Anteil zuzuordnen, denn dies könnte in späteren Steuererklärungen relevant sein.
Soll die Immobilie vermietet werden, muss klar geregelt werden, wie die Erträge (oder auch Verluste) steuerlich behandelt werden sollen. Dies betrifft auch eine spätere Veräußerung der Immobilie, etwa mit Blick auf die Spekulationssteuer, die unterschiedlich hoch ausfallen kann, wenn nicht beide Partner im gleichen Verhältnis beteiligt sind.
Da die rechtliche Situation beim Immobilienkauf als unverheiratetes Paar komplex ist, ist es ratsam, sich professionell beraten zu lassen. So können Verträge eindeutig formuliert und rechtliche Unsicherheiten zuverlässig vermieden werden. Die Experten von Lindner Immobilien nehmen sich gerne Zeit für eine individuelle Beratung – rufen Sie uns in Essen an oder kontaktieren Sie uns via E-Mail.