Den Mieter für Ihre Immobilie in Essen, Mülheim an der Ruhr, Düsseldorf und dem weiteren Umkreis haben wir vermutlich schon - und falls nicht, begeben wir uns für Sie auf die Suche. Wir bringen unsere gepflegte Interessentendatenbank mit freien Mietimmobilien zusammen und vermitteln im Zuge dessen zahlungsfähige Mieter, die Ihr Eigentum mit Respekt behandeln.
Wir sehen uns als "Dienstleister" - in der originalen Bezeichnung des Wortes. Folglich unterstützen wir Sie als Immobilienmakler in Essen und Mülheim in jeder Phase der geplanten Vermietung. Das beginnt mit der Ermittlung eines marktgerechten und für Sie als Vermieter attraktiven Mietzinses, mit dem Sie einerseits die Rentabilität Ihres Eigentums steigern und andererseits der Grundstein für ausreichend Interesse von potenziellen Mietern gelegt wird.
Dabei agieren wir vorausschauend und kümmern uns frühzeitig um die typischen Fragen, die sich (erstmalige) Vermieter stellen:
Nutzen Sie die Vorteile, die Ihnen eine fachmännische Betreuung bei der Vermietung Ihrer Immobilie bietet. Diese erstrecken sich nicht nur, aber natürlich auch auf die Vermarktung Ihres Eigentums.
Deutschlands Großstädte sind zwar ein Angebotsmarkt, die Nachfrage ist also höher als das Angebot, dennoch ist es aus Eigentümersicht von großer Wichtigkeit, eine Immobilie ansprechend und zielgruppengerecht zu vermarkten. Wir übernehmen das für Sie. Gern erstellen wir für Sie das Exposé mitsamt allen wichtigen und notwendigen Informationen, fertigen Grundrisse sowie den Energieausweis an und kümmern uns um professionelle Fotografien der Immobilie. Sofern Sie das wünschen, erstellen wir auch virtuelle Rundgänge - diese sind bei Eigentümern sehr beliebt, da sie den "Besichtigungstourismus" reduzieren und zugleich ein vielseitiges 360-Grad-Bild der Immobilie ermöglichen. Speziell bei hochpreisigen Mietimmobilien mit gehobener Ausstattung könnte unser fachmännisches Home Staging positiven Effekt auf den erzielten Mietpreis nehmen.
Wussten Sie schon? Wir vermitteln Eigentümern regelmäßig vertrauenswürdige Handwerker und weitere Dienstleister aus unserem Netzwerk. Möchten Sie vor der Neuvermietung noch eine Modernisierung oder Sanierung vornehmen, sprechen Sie uns darauf an.
Selbstverständlich kümmern wir uns in Ihrem Auftrag ebenso um die Anfertigung eines rechtssicheren Mietvertrages, nachdem wir Mietunterlagen und die Bonität von Interessenten prüften.
Was die Vermietung einer Immobilie angeht, haben Eigentümer einiges zu beachten. Vor allem dann, wenn Nachfolger für die Räumlichkeiten gesucht werden und ein reibungsloser Übergang gewünscht ist. Am besten gelingt die Vermarktung über ein Maklerbüro, das sich gerne auch um die Erstellung eines Grundrisses kümmert und auf die Wünsche der Eigentümer eingeht, die den Interessentenkreis näher definieren. Neben der Koordination von Besichtigungsterminen spielen hierbei auch die richtige Kalkulation der Miete sowie der Abschluss eines rechtssicheren Mietvertrags eine wichtige Rolle. Daher ist es stets ratsam, ein erfahrenes Maklerteam mit der Immobilienvermietung zu beauftragen.
Bei der Mietkalkulation geht es darum, wirtschaftliche Grundlagen zu berücksichtigen. Damit Wohnungen, Häuser und Gewerbeimmobilien ihren Wert als Kapitalanlage erfüllen, sollte regelmäßig ein Abgleich mit dem regionalen Mietspiegel durchgeführt werden. Dies ist eine wichtige Basis für die Ermittlung einer angemessenen Miete. Ebenfalls sollte dabei der Gebäudezustand in Augenschein genommen werden, wenn es um die Behebung von Mängeln geht oder Sanierungsmaßnahmen anstehen. Daraus können sich wiederum steuerliche Vorteile ergeben, während der Kapitalertrag durch Mietanpassungen und Kostenbeteiligungen langfristig erhöht wird. Ein Vorteil, von dem am Ende sowohl Vermieter als auch Mieter profitieren können. Zugleich gilt es, zwischen der Kalt- und der Warmmiete zu differenzieren und den Bereich der Nebenkosten gesondert zu benennen.
Ein gültiger Mietvertrag muss auf Basis der aktuellen Gesetzgebung erstellt werden, um als rechtssicheres Dokument zu gelten. Daher sollten Fristen zur Kündigung des Mietvertrags sowie zum Übergabezustand berücksichtigt werden. Je detailreicher die einzelnen Formulierungen sind, desto konkreter lassen sich Forderungen stellen, wenn gegen die Vereinbarungen verstoßen wird. Natürlich darf in einem Mietvertrag auch die konkrete Angabe über die Miete und die Nebenkosten nicht fehlen, die sowohl in Zahlen als auch in Worten dargestellt werden müssen. Zudem erweist es sich als Vorteil, eine Kautionszahlung zu verlangen, die ebenfalls Bestandteil des Mietvertrags ist.
Gemäß geltendem Vertragswerk steht an erster Stelle das Recht auf den pünktlichen Zahlungseingang der Miete sowie der Nebenkosten. Werden bei Beendigung des Mietverhältnisses Räumlichkeiten nicht ordnungsgemäß übergeben oder stehen Zahlungen aus, kann in erster Instanz die Kaution einbehalten werden, bis die Sachlage geklärt ist. Kommen Mieter der Aufforderung zur Mängelbeseitigung nicht nach, ist die Einleitung rechtlicher Schritte möglich. Dies gilt ebenso für die Räum- und Streupflicht, die im Regelfall auf die Mietpartei übertragen wird. Zu den Pflichten von Vermietern zählt dagegen die Behebung von Mängeln, die die Bausubstanz oder Teile der Ausstattung betreffen, da stets ein angemessener und zumutbarer Wohnzustand sichergestellt werden muss.