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Haus geerbt - Welche Möglichkeiten habe ich nun?

Der schmerzliche Verlust eines Angehörigen geht oft mit vielen Fragen zum Erbe einher. Insbesondere wenn Ihnen ein Haus hinterlassen wird, ist einiges zu klären und zu organisieren. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Informationen zusammen, damit Sie einen Überblick erhalten, welche Möglichkeiten es für Sie gibt und was Sie dabei beachten müssen.

Alleinerbe oder Erbengemeinschaft?

Erst einmal müssen Sie in Erfahrung bringen, ob Sie alleiniger Erbe sind oder Teil einer Erbengemeinschaft. Wenn Letzteres zutrifft, besitzt jeder Erbe die gleichen Rechte und Pflichten über die vermachte Immobilie, wodurch Sie sich bei allen Schritten einig sein müssen.

Erbe ausschlagen 

Als Alleinerbe entscheiden Sie zunächst, ob Sie das Erbe annehmen oder nicht. Sie sollten genau kalkulieren, ob sich die Immobilie wirtschaftlich lohnt. War der Erblasser verschuldet? Gibt es in der Immobilie einen hohen Sanierungsbedarf? Dann könnte die Annahme des Erbes mit Problemen verbunden sein. Entscheiden Sie sich für die Ausschlagung, wird das Erbe an die nächste Person in der Erbfolge weitergegeben. Beachten Sie, dass Sie dafür innerhalb von sechs Wochen, nachdem das Testament verkündet wurde, eine schriftliche Erklärung beim Nachlassgericht einreichen müssen.

Annahme der Immobilie

Nehmen Sie das Erbe an, müssen Sie entscheiden, ob Sie das Haus verkaufen, vermieten oder selbst nutzen möchten. In jedem Fall muss vorab der Grundbucheintrag geändert werden, sodass statt des Erblassers Sie als Erbe registriert werden. Als Nachweis legen Sie das Testament, den Erbschein oder den Erbvertrag vor. Außerdem wird in den meisten Fällen eine Erbschaftssteuer auf den Verkehrswert der Immobilie fällig. Diese hängt von Ihrer Erbschaftssteuerklasse und Ihrem persönlichen Freibetrag ab.

Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die geerbte Immobilie?

Entscheiden Sie sich als Ehepartner des Erblassers dafür, die Immobilie selbst zu bewohnen, entfällt die Erbschaftssteuer. Die Voraussetzung ist, dass Sie mindestens zehn Jahre in dem Haus leben. Gleiches gilt für die Kinder, sofern die Wohnfläche maximal 200 Quadratmeter beträgt. Wurde die Immobilie bisher vermietet, können Sie dies als neuer Vermieter weiterführen. Sie profitieren damit langfristig von den Mieteinnahmen und sichern sich eine Altersvorsorge. Andernfalls kündigen Sie den Mietern aufgrund von Eigenbedarf. Wenn Sie nicht selbst daran interessiert sind, das Haus zu bewohnen oder Sie über zu wenig Zeit und finanzielle Mittel für eine Vermietung verfügen, ist es sinnvoll, das Haus zu verkaufen.

Lindner Immobilien – Ihr Immobilienpartner in Essen

Das Erbe eines Hauses wirft viele Fragen auf. Wir helfen Ihnen bei der Beantwortung dieser Fragen. Im Zweifelsfall steht Ihnen unser Fachanwalt für Erbrecht mit seiner Expertise Rede und Antwort.

Egal, ob Vermietung, Verkauf oder Eigennutzung - wir von Lindner Immobilien stehen Ihnen mit unserer Expertise bei allen Anliegen zur Seite und finden gemeinsam mit Ihnen die für Sie optimale Lösung. Kontaktieren Sie uns gerne.

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