Wichtig für Eigentümer: Die Bonitätsprüfung beim Immobilienverkauf

Die Bonitätsprüfung von Kaufinteressenten Ihrer Immobilie kann vor großen Enttäuschungen bewahren. Denn ohne Bonitätsprüfung besteht die Gefahr, dass der Vertragspartner am Ende nicht zahlen kann. Es ist legitim, von Ihren konkreten Kaufinteressenten eine Selbstauskunft zu verlangen. Auch eine eigene Bonitätsprüfung ist möglich.

Selbstauskunft als einfacher Weg

Bereits bei der Vermietung wird man häufig mit der Forderung nach einer Selbstauskunft des Mietinteressenten konfrontiert. Das ist durchaus berechtigt: Schließlich können Sie so relativ sicher sein, dass der Mieter den monatlichen Mietzins aufbringen kann. Beim Verkauf einer Immobilie ist die Bonitätsprüfung ebenso wichtig. Denn wenn sich am Ende herausstellt, dass der Käufer gar nicht über die nötigen Mittel verfügt, stehen Sie wieder am Anfang des Immobilienverkaufs.

Zögern Sie also nicht, Ihre ernsthaften Kaufinteressenten um eine SCHUFA-Selbstauskunft zu bitten. Diese steht in der Regel jedem einmal jährlich kostenlos zu. Sie gibt Auskunft über die voraussichtliche Zahlungsfähigkeit anhand bezahlter Rechnungen oder überfälliger Forderungen.

Alternative: Bonitätsprüfung auf eigene Faust

Ordner mit Aufschrift Bonitätsprüfung, Taschenrechner und Geldscheine

Normalerweise spricht nichts dagegen, dass Käufer beim Immobilienkauf eine Selbstauskunft vorlegen. Weigert sich der Interessent, weckt das natürlich Misstrauen. Manche Eigentümer werden dann den Verkaufsprozess sofort abbrechen und nach anderen Käufern suchen. Wenn Sie dem Interessenten dennoch vertrauen, haben Sie immer noch die Möglichkeit, seine Bonität selbst zu prüfen.

Dies ist jedoch deutlich aufwendiger, da man sich zunächst bei einer entsprechenden Auskunftei registrieren lassen muss. Dafür wird eine zum Teil hohe Gebühr fällig. Außerdem müssen Sie bei jeder Anfrage plausibel begründen, warum Sie die Auskunft benötigen. Bei Kaufinteressenten müssen Sie also nachweisen, dass der Interessent Ihr Haus oder Ihre Wohnung kaufen möchte. Überlegen Sie sich, ob sich der Aufwand wirklich lohnt, wenn der Käufer die Selbstauskunft von vornherein ablehnt.

Problematik bei fehlender Bonitätsprüfung

Dass sich der Verkauf einer Immobilie unnötig verzögern kann, wenn die Bonitätsprüfung fehlt und der Käufer tatsächlich zahlungsunfähig ist, kann für den Eigentümer schon ärgerlich genug sein. Noch schlimmer ist es, wenn Sie den Verkaufserlös für eine andere Forderung benötigen. Wenn der Käufer unerwartet abspringt, weil er nicht zahlen kann, geraten Sie unter enormen Zeitdruck, der vielleicht sogar zu einem Preisnachlass für die Immobilie führt. Sie verlieren bares Geld.

Lösung in allen Situationen: Ihr Makler!

Sie möchten sich auf die Bonitätsprüfung verlassen, aber weder eine Selbstauskunft anfordern noch selbst Mitglied einer Auskunftei werden? Dann haben wir einen einfachen Weg für Sie: die Beauftragung von Lindner Immobilien. Selbstverständlich gehört die Prüfung der Interessenten zu unserem Service, damit Sie von Anfang an nur liquide Käufer kennenlernen.

Zurück zur News-Übersicht