Alles zur Hand: Diese Unterlagen benötigt der Makler beim Verkauf

Aus unserer täglichen Arbeit wissen wir: Mit dem Immobilienverkauf entsteht viel Papierarbeit - und das schon, bevor überhaupt verkauft wurde. Wir unterstützen unsere Kunden mit der konsequenten Dokumentenbeschaffung und -prüfung. Wie Sie gleich anhand unserer Aufstellung der notwendigen Unterlagen feststellen werden, sparen Sie sich dadurch viel Zeit und noch mehr Behördengänge.

Ihr Haus auf dem Papier - ein Überblick über die erforderlichen Dokumente

Speziell bei älteren Bestandsimmobilien kann die Unterlagenbeschaffung fordernd sein. Glücklicherweise wissen wir nicht nur, wo es die Unterlagen gibt, sondern unterhalten auch langjährig gepflegte, offene Kommunikationskanäle zu den regionalen Behörden.

Bei einem Hausverkauf benötigen Sie zunächst zwei ganz wichtige Dokumente:

  • aktuellen Grundbuchauszug
  • aktuelle Flurkarte

"Aktuell" bedeutet hier, dass beide Dokumente nicht älter als drei Monate sein dürfen. Ebenso steht der Eigentümer in der Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen, auch dieser ist also zu beschaffen - und falls nicht vorhanden, erst noch zu erstellen. Eine Baubeschreibung liefert einen detaillierten Überblick über die Immobilie und wird über transparente Dokumentationen zu erfolgten Instandhaltungsmaßnahmen ergänzt, inklusive der getätigten Sanierungen und Modernisierungen. So gelangt Ihre Immobilie Schritt für Schritt aufs Papier und liefert nicht nur uns, sondern vor allem den Kaufinteressenten einen wichtigen Überblick.

Wer vermietet oder pachtet, sollte die jeweiligen Verträge dazu bereitstellen. Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei all diesen Prozessen und kümmern uns darum, dass alle Dokumente gut aufbereitet und ganzheitlich vorhanden sind, um sie dem Käufer bei Bedarf bereitzustellen.

Und wenn Sie Ihre Eigentumswohnung verkaufen möchten?

Energieausweis

Dann sind nicht weniger Unterlagen erforderlich. Genauso benötigen Sie (und wir als Makler) einen aktuellen Grundbuchauszug, den Energieausweis sowie eine Baubeschreibung. Bei vermieteten Anlageimmobilien zudem noch den eventuell laufenden Mietvertrag. Weil Sie sich das Mehrfamilienhaus unter Umständen mit anderen Wohnungseigentümern teilen, sind zusätzlich noch die Teilungserklärung und Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen notwendig. Diese werden ergänzt durch die Wohngeldabrechnung sowie von der Eigentümergemeinschaft und Ihnen als Eigentümer getätigten Instandhaltungsmaßnahmen. Den Wirtschaftsplan enthält der dann schon gut gefüllte Ordner ebenfalls.

Auf unser Team dürfen Sie sich als Eigentümer einer Wohneinheit ebenso verlassen: Wir treten dafür mit den jeweiligen Ämtern beziehungsweise dem WEG-Verwalter in Kontakt und beschaffen alles - das empfinden unsere Kunden erfahrungsgemäß als große, sehr willkommene Entlastung. Das gilt ebenfalls für ganz spezielle Dokumente. Steht die Immobilie beispielsweise unter Denkmalschutz, müssen Sie noch den Denkmalschutznachweis erbringen.

Ein zuverlässiger Partner beim Verkauf

Wir bieten unseren Kunden als Sachverständiger Verkehrswertgutachten an, wo ein Großteil dieser Dokumente schon nachgefragt wird und in das Gutachten einfließt. Daher können wir aufgrund unserer Erfahrung auf effiziente, optimierte Prozesse zurückgreifen, um die Unterlagenbeschaffung zeitnah und vollständig in Ihrem Auftrag zu meistern.

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